Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hartmetall und Werkzeugsysteme Wilke GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB stets vor.

  1. Vertragsschluss
    Informationen aus Katalogen, Preislisten, Flyern, dem Internet oder sonstigen Medien stellen kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung des Kunden oder ein vom Verkäufer schriftlich unterbreitetes Angebot stellt ein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) Bad Neuenahr-Ahrweiler, zzgl. Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichende Incoterms (z.  CIF, FOB, DAP etc.) können individuell vereinbart werden. Der Verkäufer behält sich vor, solche Vereinbarungen in Textform zu dokumentieren. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
  3. Lieferfristen und -bedingungen
    Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie Eingang etwaig vereinbarter Anzahlungen und Unterlagen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
  4. Lieferhindernisse und höhere Gewalt
    Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, nicht vom Verkäufer zu vertretenden Umständen (z.  Naturereignisse, Pandemien, politische Sanktionen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Energieausfall, Transportschwierigkeiten) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. angemessener Anlaufzeit. Wird die Lieferung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Selbstbelieferungsvorbehalt
    Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Wird der Verkäufer unverschuldet nicht beliefert, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
  6. Export- und öffentlich-rechtliche Beschränkungen
    Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine gesetzlichen oder behördlichen Export- bzw. Außenwirtschaftsbestimmungen entgegenstehen. Bei rechtlichen Hindernissen, insbesondere Ausfuhrverboten, Embargos, Genehmigungspflichten oder Quotenregelungen, entfällt die Lieferverpflichtung. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -ausfälle, die auf derartigen Umständen beruhen.
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, bei behördlichen Verfahren, Genehmigungen oder Prüfungen im Zusammenhang mit Exportkontrolle oder anderen öffentlich-rechtlichen Auflagen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
  8. Teillieferungen
    Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teil- und Vorlieferungen berechtigt, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind und dem Kunden kein erheblicher Nachteil entsteht.
  9. Gefahrübergang
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur oder die Transportperson auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers des Verkäufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn der Verkäufer den Versand organisiert.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen entsteht Miteigentum entsprechend dem Wertverhältnis. Der Kunde tritt etwaige Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
  11. Mängelhaftung und Rügepflicht
    Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei verspäteter Anzeige entfallen die Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahr Übergang.
  12. Haftung
    Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Verkäufers.
  13. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
    https://www.hartmetall-wilke.de/datenschutz/
    Für den Webshop gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise unter:
    https://shop.hartmetall-wilke.de/Rechtliches/Datenschutz/
  14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  15. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.