Allgemeine Verkaufsbedingungen

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alte gegenwärtig oder künftig abgeschlossenen Verkäufe, auch dann, wenn der Besteller eigene Bezugsbedingungen vorschreibt und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Abschluß eines Kaufes erklärt der Käufer stillschweigend, daß er mit unseren Bedingungen einverstanden ist. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und gelten nur von Fall zu Fall.

  1. Angebote und Auftragsannahme.
    Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsannahme bzw. besondere Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

    Nicht listenmäßige Werkzeuge oder solche mit Zwischenmaßen unterliegen einem durch die Herstellung bedingten Preisaufschlag, der vor der Auftragserteilung zu vereinbaren ist. Unterbleibt diese Vereinbarung, oder ist die genaue Festsetzung der Preise nicht möglich, so erfolgt diese unter Zugrundelegung der entstandenen Selbstkosten mit einem entsprechenden Gewinnzuschlag.

  2. Zahlung.
    Alle Preise gelten ab Lager Bad Neuenahr und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein, oder nur nach Vereinbarung.

    Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen netto, sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Die Bezahlung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Versand der Ware nach Fertigstellung und Meldung der Versandbereitschaft nicht möglich ist.

    Wechsel nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung zahlungshalber herein. Gutschriften und Wechsel des Schecks gelten #stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Hereinnahme von Wechseln berechnen wir Kosten, Stempelsteuer sowie Zinsen bis zum Fälligkeitstage in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Privatbanken.

    Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen mindestens in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskonsatz unserer Landeszentralbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluß bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatzpflicht zu verlangen, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.

  3. Lieferzeit.
    Für jede Bestellung wird die Lieferzeit von uns unter Berücksichtigung der bei Eingang der Bestellung vorliegender Verhältnisse festgesetzt.

    Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist.

    Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Etwaige Überschreitungen der Lieferzeit berechtigt den Käufer mangels besonderer Vereinbarung nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche zu stellen.

  4. Versand.
    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils geltenden Preise ersetzt.
    Abweichungen von dem Lieferschein oder der Rechnung sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Das Gewicht wird auf unserem Lager für beide Teile verbindlich festgestellt.

    Versandwege, Transport und Schutzmittel (diese gegen Berechnung) sind beim Fehlen entsprechender Weisungen unserer Wahl unter Ausschluß jeder Haftung vorbehalten.

  5. Eigentumsvorbehalt.
    Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren sowie an den etwa aus der Be- und Verarbeitung der gelieferten Waren entstehenden neuen Gegenständen ausdrücklich vor. Die Verpfändung der Sicherungsübertragung ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

    Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unserer Warenlieferung getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

    Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus der Be- und Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er hiermit sämtlich mit allen Nebenrechten an uns zu unserer Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

    Der Käufer hat von ihm mit Rücksicht auf die Zession für den Verkäufer eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.

    Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren oder die aus den gelieferten Waren entstehenden neuen Gegenstände gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf unser Verlangen den Versicherungsabschluß nachzuweisen.

    Die Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne daß uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder an den neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

  6. Bemängelung.
    Mängelrügen sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu geben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware zu rügen.

    Für Hartmetalle und Werkzeuge übernehmen wir nachstehende Gewähr: Stücke mit einwandfrei nachgewiesenen, unverkennbaren Stoff- oder Herstellungsfehlern, welche die Verwendbarkeit ausschließen, nehmen wir nach Wahl entweder zum berechneten Preis zurück, oder wir beseitigen die Mängel durch kostenlose Nachbehandlung, oder wir ersetzen die beanstandeten Stücke kostenlos durch Neulieferung. Die untauglichen Stücke sind an uns zurückzugeben und die beanstandeten Mängel am Material im Anlieferungszustand nachzuweisen. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

  7. Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechselklagen, ist 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch vor etwa infrage kommenden ausländischen Gerichten geltend zu machen. Die Zuständigkeit des Gerichtes 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler wird für das Mahnverfahren ausdrücklich vereinbart.